LNG-Terminal Rügen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen von Naturschützern ab

Naturschützer hatten gegen eine Anschlussleitung zum LNG-Terminal geklagt. Das Gericht sieht hingegen eine dringende Notwendigkeit.

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LNG-Schiff

(Bild: The Mariner 4291 / Shutterstock.com)

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Gegner des geplanten LNG-Terminals auf der Insel Rügen haben vor dem Bundesverwaltungsgericht eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Gericht mit Sitz in Leipzig wies die Klagen von zwei Umweltverbänden gegen den Planfeststellungsbeschluss zurück. In der Sache ging es um eine 50 Kilometer lange Ostsee-Anbindungs-Leitung, die erforderlich ist, um das regasifizierte Flüssiggas in Lubmin in das nationale Ferngasnetz einzuspeisen.

Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Sie konnten sich allerdings schon im August 2023 nicht mit Eilanträgen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund durchsetzen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezieht nun auch klar Position in der Frage, ob in Deutschland immer noch eine Notwendigkeit für neue Importmöglichkeiten für Erdgas besteht. Kritiker argumentierten, dass mit vorhandenen neuen Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin ausreichend Kapazitäten geschaffen worden sein, da diese zu bestehenden Pipelines ins Ausland hinzukommen, über die Deutschland ebenfalls Erdgas bezieht.

Das Gericht spricht in seiner Mitteilung allerdings von einer fortbestehenden Krise der Gasversorgung infolge eingestellter russischer Lieferungen und der Zerstörung der Ostsee-Erdgaspipelines Nord Stream 1 und 2. Infolgedessen seien Ausnahmeregelungen, die vom Bund geschaffen wurden, um LNG-Bauvorhaben schneller umzusetzen, rechtens. Unter anderem geht es darum, dass zeitaufwändige Umweltverträglichkeitsprüfungen entfallen. Diese sind bei Planungsvorhaben oftmals auch ein Punkt, der zu Klagen und Aufschub führt.

Im Hafen von Mukran sollen zwei schwimmende Terminalschiffe (Floating Storage und Regasification Units, FSRU) das tiefkalte Flüssigerdgas von Gastankern aufnehmen und regasifizieren. Über die Anschlussleitung soll es ins Fernnetz eingespeist werden. Die FSRUs weisen eine jährliche Regasifizierungskapazität von insgesamt 10 bis 15 Mrd. Kubikmeter auf und sind nach Auffassung des Gerichts "geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen". Belange des Klimaschutzes seien hinreichend berücksichtigt worden, heißt es weiter.

Kritiker des Vorhabens, darunter die Gemeinde Binz, hoffen nun auf Erfolg mit weiteren Klagen.

(mki)